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VG Schwerin, 07.03.2010 - 8 B 1221/09 As |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 73 AsylVfG 1992, § 10 AsylVfG 1992, § 10 VwZG
Zustellung im Widerrufsverfahren nach § 73 AsylVfG 1992 - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung im Widerrufsverfahren nach § 73 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG); Anwendbarkeit des § 10 AsylVfG im Widerrufsverfahren nach § 73 AsylVfG
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95
Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch - …
Auszug aus VG Schwerin, 07.03.2010 - 8 B 1221/09
Bevor die Behörde den Weg der öffentlichen Zustellung einschlägt, muss sie sich durch die gebotenen Ermittlungen Gewissheit darüber verschaffen, dass der Aufenthaltsort des Zustellungsempfängers nicht nur ihr, sondern allgemein unbekannt ist (BVerwG, Urt. v. 18.4.1997 - 8 C 4395 -, BVerwGE 104, 301).